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Kuendigung Probezeit Muster: Frist & Form

Verfasst von Rene · · 6 Min. Lesezeit

Kuendigungsschreiben mit Stift und Uhr auf Schreibtisch als Symbol fuer Probezeitkuendigung
Beitragsbild: KI-generiert

Kurzzusammenfassung

Kuendigung Probezeit Muster: Erfahren Sie alles zu Fristen, Formvorschriften und was im Kuendigungsschreiben stehen muss, um rechtssicher zu kuendigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Während einer wirksam vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt für beide Seiten eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen, kündbar an jedem Kalendertag.
  • Eine Kündigung in der Probezeit muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein; E-Mail, SMS oder WhatsApp reichen rechtlich nicht aus.
  • Ein Kündigungsgrund ist bei der ordentlichen Probezeitkündigung grundsätzlich nicht nötig, in Einzelfällen kann ein Gericht sie aber als treuwidrig werten.
  • Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger, nicht das Datum auf dem Brief.

Wer in der Probezeit kündigt oder gekündigt wird, hat es mit kürzeren Fristen und eigenen Formvorschriften zu tun als im regulären Arbeitsverhältnis. Ein Muster hilft dabei, die nötigen Angaben nicht zu vergessen, ersetzt aber nicht das Wissen um die rechtlichen Grundlagen, die hinter dem Formular stehen.

Rechtliche Grundlage der Probezeitkündigung

Die Kündigung während der Probezeit stützt sich auf § 622 Abs. 3 BGB. Dieser sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann, wenn eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart wurde. Die Regelung gilt gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beide Seiten können also innerhalb dieser kurzen Frist das Arbeitsverhältnis beenden.

Wichtig ist der Zusatz „wirksam vereinbart”: Die verkürzte Frist greift nur, wenn die Probezeit tatsächlich im Arbeitsvertrag festgelegt wurde. Fehlt eine solche Klausel, gelten von Anfang an die regulären, längeren Kündigungsfristen. Auch Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten, die Vorrang vor der gesetzlichen Grundregel haben. Wer unsicher ist, ob sein Arbeitsvertrag eine wirksame Probezeitklausel enthält, sollte den Vertragstext genau prüfen, bevor er sich auf die Zweiwochenfrist verlässt.

Ein Vorteil der Probezeitkündigung: Anders als bei der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit muss kein fester Termin wie der 15. oder das Monatsende eingehalten werden. Die Kündigung kann an jedem Kalendertag ausgesprochen werden, die zwei Wochen laufen dann ab dem Tag des Zugangs.

Was ein Kündigungsschreiben in der Probezeit enthalten muss

Ein wirksames Kündigungsschreiben in der Probezeit braucht bestimmte Pflichtangaben, damit es rechtssicher ist:

  • Vollständige Namen und Anschriften beider Vertragsparteien
  • Das Datum des Arbeitsvertrags beziehungsweise des Beschäftigungsbeginns
  • Eine eindeutige Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wird
  • Den konkreten Beendigungstermin unter Berücksichtigung der Zweiwochenfrist
  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift

Ein Kündigungsgrund muss bei der ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit grundsätzlich nicht genannt werden. Das unterscheidet diese Kündigungsart deutlich von der außerordentlichen, fristlosen Kündigung, die stets eine Begründung erfordert. Wer dennoch einen Grund angeben möchte, etwa aus Gründen der Fairness gegenüber dem Arbeitnehmer, kann dies freiwillig tun, ist aber nicht dazu verpflichtet.

Ein Muster für die Kündigung in der Probezeit liefert eine Struktur, die diese Pflichtangaben abdeckt. Es nimmt niemandem die Aufgabe ab, Namen, Daten und Fristen korrekt in den eigenen Fall zu übertragen, spart aber Zeit beim Aufbau des Schreibens und verringert das Risiko, eine wichtige Angabe zu vergessen.

Formvorschriften: Warum Schriftform zwingend ist

Eine Kündigung während der Probezeit ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben ist. Diese Schriftformerfordernis aus § 623 BGB schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Kündigung per E-Mail, Fax, SMS oder Messenger-Nachricht ist damit unwirksam, selbst wenn der Inhalt eindeutig ist und beide Seiten die Nachricht gelesen haben.

In der Praxis bedeutet das: Das Kündigungsschreiben muss ausgedruckt, unterschrieben und dem Empfänger im Original zugehen. Üblich ist die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder der Versand per Einschreiben, um den Zugangszeitpunkt im Streitfall nachweisen zu können. Gerade bei der kurzen Zweiwochenfrist kann es auf einzelne Tage ankommen, deshalb lohnt sich ein Nachweis über den Zustellzeitpunkt.

Fristberechnung: Der Zugang entscheidet

Für den Beginn der Zweiwochenfrist zählt ausschließlich, wann die Kündigung beim Empfänger zugeht, nicht wann sie verfasst, abgeschickt oder mit einem Poststempel versehen wurde. Zugegangen ist ein Schreiben, sobald es so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Bei einem Brief im Hausbriefkasten ist das in der Regel der Zeitpunkt der üblichen Postzustellung am jeweiligen Tag.

Ein Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Geht eine Kündigung am 3. eines Monats zu, endet die Zweiwochenfrist am 17. desselben Monats. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf dieses Tages, ein Wechsel auf einen späteren Stichtag wie das Monatsende ist bei der Probezeitkündigung nicht erforderlich.

Besonders relevant ist der letzte mögliche Zeitpunkt für eine Kündigung mit verkürzter Frist: Geht die Kündigung noch am letzten Tag der vereinbarten Probezeit zu, kann die Zweiwochenfrist trotzdem genutzt werden. Das Arbeitsverhältnis darf dann auch nach formalem Ende der Probezeit mit der kurzen Frist enden, entscheidend ist allein der Zugang innerhalb der Probezeit.

Wann eine Probezeitkündigung problematisch werden kann

Auch wenn ein Kündigungsgrund bei der ordentlichen Probezeitkündigung grundsätzlich nicht angegeben werden muss, ist die Kündigung nicht in jedem Fall unangreifbar. Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Probezeit zwar meist noch nicht, da es in der Regel eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten voraussetzt. Dennoch können Gerichte eine Probezeitkündigung im Einzelfall als treuwidrig einstufen, etwa wenn sie gegen das Maßregelungsverbot verstößt oder diskriminierende Motive erkennbar sind.

Ein solcher Fall lag einer Entscheidung vom 14. Januar 2025 zugrunde, Aktenzeichen 3 SLa 317/24. Das zeigt: Formal korrekt ausgesprochene Kündigungen können im Streitfall gerichtlich überprüft werden, wenn Anhaltspunkte für eine unzulässige Benachteiligung bestehen. Für die Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber trotz fehlender Begründungspflicht gut beraten sind, keine offensichtlich diskriminierenden oder willkürlichen Kündigungsentscheidungen zu treffen.

Auch das Bundesarbeitsgericht hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Zweiwochenfrist bei vereinbarter Probezeit bestätigt und damit die Rechtssicherheit für diese verbreitete Vertragsgestaltung gestärkt.

Muster sinnvoll nutzen

Ein Muster für die Kündigung in der Probezeit ist vor allem bei der Einhaltung der Formvorgaben eine Hilfe: Es zeigt, welche Angaben an welcher Stelle stehen sollten, und verhindert, dass Pflichtbestandteile wie das genaue Beendigungsdatum oder die Unterschrift vergessen werden. Wer ein solches Muster verwendet, sollte dennoch jeden Punkt individuell prüfen, insbesondere das korrekte Fristende und die richtige Anschrift des Empfängers.

Arbeitnehmer wie Arbeitgeber profitieren gleichermaßen von einer klaren, nachvollziehbaren Struktur im Kündigungsschreiben. Das reduziert das Risiko von Formfehlern, die im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigung führen können, etwa wenn die Schriftform nicht eingehalten wurde oder die Unterschrift fehlt.

Häufige Fragen

Muss ich bei einer Kündigung in der Probezeit einen Grund angeben?

Nein, bei der ordentlichen Kündigung innerhalb der Probezeit ist grundsätzlich keine Begründung erforderlich. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Anhaltspunkte für eine treuwidrige oder diskriminierende Kündigung vorliegen, dann können Gerichte die Kündigung im Einzelfall prüfen.

Kann ich in der Probezeit per E-Mail kündigen?

Nein, eine Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Die elektronische Form ist gesetzlich ausgeschlossen, eine Kündigung per E-Mail, SMS oder Messenger ist daher unwirksam.

Ab wann läuft die Zweiwochenfrist bei einer Probezeitkündigung?

Die Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger, nicht mit dem Datum des Schreibens oder dem Poststempel. Üblicherweise ist das der Tag, an dem der Brief in den Briefkasten eingeworfen oder persönlich übergeben wird.

Was passiert, wenn die Probezeit während der Kündigungsfrist endet?

Geht die Kündigung noch am letzten Tag der vereinbarten Probezeit zu, kann trotzdem die kurze Zweiwochenfrist genutzt werden. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf dieser Frist, auch wenn das formale Ende der Probezeit bereits verstrichen ist.